Rechtliche Grundlage für den Datenschutz und die Datensicherheit ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In §38 BDSG (neu) ist geregelt, dass Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, u.a. wenn sie in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Die Bußgelder können sich bei Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten auf bis zu 4% des Jahresumsatzes belaufen.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Übernahme der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
  • Benennung als Datenschutzbeauftragter
  • Ganzheitliche Betrachtung des Datenschutzes in Unternehmen
  • Hilfestellung bei der Umsetzung der Datenschutzbestimmungen (DSGVO – Datenschutzgrundverordnung)
  • Aufklärung und Schulung Ihrer Mitarbeiter
  • Überarbeitung Ihrer Formulare und Bescheinigungen
  • Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses (VVT)
  • Prüfung der Verträge zur Auftragsverarbeitung (AV)
  • Prüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM)
  • Überprüfung und Implementierung der Datenschutzerklärung auf Ihrer Website
  • Übernahme der Auskunftspflicht gegenüber Behörden und Betroffenen
  • Jährlicher Tätigkeitsbericht

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Bei Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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